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Abmahnung wegen offenen WLANs
Private Internetnutzer müssen keinen Schadensersatz zahlen, wenn Fremde ihren ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Die Betreiber des WLAN-Zugangs können laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in solchen Fällen aber abgemahnt werden. Yahoo Nachrichten – Internetnutzer können wegen offenen WLANs abgemahnt werden -
Was müssen Abmahner beweisen?
Die Beweiskraft in Filesharing-Abmahnungen lasst noch immer viel Fragen offen. Nun hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 22.09.2009 (Az.: 2-18 O 162/09) zu dieser Frage Stellung genommen. Nachweise um eine Rechtsverletzung glaubhaft zu machen, müssen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durch einen Rechteinhaber dargelegt werden. Ein Eintrag auf der Seite Anwalt.de gibt [...] -
Unanständiges Geschäftsmodell
Auf den Seiten der WikiLeaks ist ein Beitrag aufgetaucht, der den Beweis erbringen will, dass Anwälte dem “Geschäftsmodell Abmahnen” nicht abgeneigt sind. In dem Artikel wird behauptet, dass der deutsche Rechtsanwalt Udo Kornmeier angeblich detailliert das “Geschäftsmodell Abmahnen” in einem Brief zu einem britischen Kollegen (Davenport Lyons) beschreibt. WikiLeaks – Beitrag Süddeutsche – Beitrag zum unanständigen Geschäftsmodell


