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Abmahnung wegen offenen WLANs
Private Internetnutzer müssen keinen Schadensersatz zahlen, wenn Fremde ihren ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Die Betreiber des WLAN-Zugangs können laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in solchen Fällen aber abgemahnt werden. Yahoo Nachrichten – Internetnutzer können wegen offenen WLANs abgemahnt werden -
Unanständiges Geschäftsmodell
Auf den Seiten der WikiLeaks ist ein Beitrag aufgetaucht, der den Beweis erbringen will, dass Anwälte dem “Geschäftsmodell Abmahnen” nicht abgeneigt sind. In dem Artikel wird behauptet, dass der deutsche Rechtsanwalt Udo Kornmeier angeblich detailliert das “Geschäftsmodell Abmahnen” in einem Brief zu einem britischen Kollegen (Davenport Lyons) beschreibt. WikiLeaks – Beitrag Süddeutsche – Beitrag zum unanständigen Geschäftsmodell -
Wichtige Links zur Filesharing-Berichterstattung
Nachfolgend einige wichtige zusammenfassende Links über die “Filesharing-Affaire” mit der Klage gegen einen Rechteinhaber wegen angeblicher Vertreitung mit einem No-Upload-Client: Heise – Abmahn-Rechteinhaber als illegale Pornographieschleuder Gulli – Spendenaufruf Filesharing Gulli – Interview mit Steffen Heintsch Gulli – Filesharing Abmahnungen werden vom Logger Abmahnwahn Dreipage – Blog


