Auf den Seiten der WikiLeaks ist ein Beitrag aufgetaucht, der den Beweis erbringen will, dass Anwälte dem “Geschäftsmodell Abmahnen” nicht abgeneigt sind. In dem Artikel wird behauptet, dass der deutsche Rechtsanwalt Udo Kornmeier angeblich detailliert das “Geschäftsmodell Abmahnen” in einem Brief zu einem britischen Kollegen (Davenport Lyons) beschreibt.
Unanständiges Geschäftsmodell
Veröffentlicht am: 27. November 2009Veröffentlicht in: Aktuelles
