Private Internetnutzer müssen keinen Schadensersatz zahlen, wenn Fremde ihren ungesicherten WLAN-Zugang zum Internet etwa zum illegalen Herunterladen von Musik benutzen. Die Betreiber des WLAN-Zugangs können laut einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs in solchen Fällen aber abgemahnt werden.
Abmahnung wegen offenen WLANs
Veröffentlicht am: 12. Mai 2010Veröffentlicht in: Aktuelles
