Was müssen Abmahner beweisen?

Die Beweiskraft in Filesharing-Abmahnungen lasst noch immer viel Fragen offen. Nun hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem Urteil vom 22.09.2009 (Az.: 2-18 O 162/09) zu dieser Frage Stellung genommen. Nachweise um eine Rechtsverletzung glaubhaft zu machen, müssen im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durch einen Rechteinhaber dargelegt werden. Ein Eintrag auf der Seite Anwalt.de gibt neue Informationen zu diesem Thema.